DSB Sachsen: Durchsetzung der DSGVO gegen Verantwortliche in Drittländern
Quelle: https://datenrecht.ch/dsb-sachsen-durchsetzung-der-dsgvo-gegen-verantwortliche-in-drittlaendern/
Zur „Durchsetzung der DSGVO wegen des räumlichen Anwendungsbereichs gegenüber Verantwortlichen in Drittländern“ hat sich der sächsische Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht[1] wie folgt geäussert:
„Gemäß Artikel 3 Absatz 2 DSGVO unterliegen auch Verantwortliche in Drittländern dem Anwendungsbereich der Verordnung. Bei meiner Dienststelle gehen zahlreiche Beschwerden gegen Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ein. Soweit die Verantwortlichen kein Vertreter nach Artikel 27 DSGVO benannt haben, stellt sich die Einwirkung auf den Verantwortlichen in seiner Umsetzung als praktisch schwierig dar. Soweit Maßnahmen gegenüber diesen Verantwortlichen ergriffen werden sollen, wäre zudem ein Amtshilfeverfahren und ein Procedere auf dem diplomatischen Weg über die Außenvertretungen der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Aktuell teile ich den Beschwerdeführern mit, dass ich – in Ermangelung zwischenstaatlicher Vereinbarungen – keine Möglichkeiten sehe, meine Rechtspositionen bzw. Anordnungen durchzusetzen.“