Kennzeichnungsverstösse Influencerin: Haftungsfrage
2. Februar, 2022 um 10:37 Uhr,
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Eine Influencerin mit rund 2 Mio. Followern veröffentlicht auf ihren sozialen Netzwerken Werbebeiträge, ohne dabei den Werbecharakter kenntlich zu machen.Wie sieht es mit der Haftungsfrage aus?
Dazu die Ausführungen von MLaw Argonita Ameti
Haftung_der_Influencer-Agentur_fur_Kennzeichnungsverstosse_-_01-02-2022-2.pdf